Schon gewusst?

Allgemein

Der Unterschied zwischen Eichung und Kalibrierung

Die Eichung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kalibrierung nicht.

Die Waage, die nur kalibriert, jedoch nicht geeicht wurde, darf unter keinen Umständen kommerziell genutzt werden.

Kommerzielle Waagen müssen regelmäßig kalibriert und geeicht werden. Beim Kalibrieren wird festgestellt, inwieweit die Skala vom Standard abweicht. Der Vorgang beim Kalibrieren ist also nahezu identisch zur Eichung.

Die Eichung darf nur vom örtlichen Eichamt durchgeführt werden. Die Genauigkeit der Waage mit geeichten Gewichten bestimmt. Eine geeichte Waage erkennt man an der Versiegelung.

Warum seid ihr nun trotzdem richtig bei uns?

Theoretisch kann jeder seine Waage selbstständig beim Eichamt anmelden und durch das Eichamt prüfen lassen. Allerdings kann eine Waage innerhalb eines Eichintervalls durch aus abweichende Gewichte anzeigen. Wenn z.B. durch äußerliche Einflüsse, wie einen Schlag oder Verschmutzung das Messergebnis beeinflusst wird.

Wir prüfen die Waage vor der Eichung und können diese reparieren oder den Eichtermin verschieben, falls dies notwendig sein sollte. Bei einer Rückgabe durch das Eichamt (also die Waage hat die Eichung nicht bestanden), entstehen ca. 40 % der Kosten durch das Eichamt und Kosten für Eichgewichte.

Ebenso übernehmen wir die Terminabwicklung mit dem Eichamt und organisieren die Eichgewichte, die dafür notwendig sind.

Die Konformitätsbewertung der Waage, also das Erstinverkehrbringen, dürfen wir selbst übernehmen.

 

   

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