Die Konformitätsbewertung ist die neue Bezeichnung für die in der Vergangenheit bekannte Ersteichung oder Herstellereichung.
Die Konformitätsbewertung von Waagen
Für das erstmalige Inverkehrbringen einer Waage dürfen wir als Hersteller bei unseren Waagen das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 9 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) durchführen.
So muss kein Eichtermin mit dem Eichamt bei der ersten Inbetriebnahme Ihrer Waage vereinbart werden. Für alle Nacheichungen können wir als Waagenhersteller die Termine mit dem Eichamt abstimmen und die Waage zur Eichung vorbereiten.
Die Konformitätsbewertung ist auch bekannt als Ersteichung oder Herstellereichung.








