Eichungen Ihrer Waagen
Das Eichsiegel auf Ihrer Waage oder Ihrem Waagenterminal zeigt Ihnen an, dass Ihre Waage wieder geeicht werden muss oder Sie wollen Ihre Waage zum ersten Mal eichen lassen?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Die Nacheichungen, die auf die Konformitätsbewertung Ihrer Waage folgen, werden in den vorgesehenen Prüfintervallen von den regional zuständigen Eichämtern durchgeführt.
In Deutschland ist die Eichung einer Waage ab einer Höchstwiegelast von 3.000 kg alle 3 Jahre und für unter 3.000 kg alle 2 Jahre vorgeschrieben. Für die fristgerechte Beantragung der Eichung bei der zuständigen Behörde ist der Messgerätebetreiber verantwortlich. Das sind in aller Regel Sie selbst.
Gerne übernimmt Waagen Döhrn diese Aufgabe für Sie und stellt Ihre Waage dem Eichamt zur Eichung vor.
Dies gilt nicht nur für die Waagen, die wir ausgeliefert haben, wir bedienen auch nahezu alle Waagen anderer Hersteller und Fabrikate.
Wir empfehlen eine möglichst frühe Anmeldung der Waage im Jahr der Eichung, da so mehr Flexibilität in der Wahl des Wunschtermins ermöglicht werden kann. Spätestens 10 Wochen vor Jahresende sollte Ihre Waage zur Eichung beim örtlichen Eichamt angemeldet werden, da sonst eine Strafzahlung fällig wird.
Durch eine frühe Anmeldung Ihrer Eichung entsteht kein Nachteil für Sie, da für den Eichtermin nur das Jahr relevant ist.
Eine Fahrzeugwaage, die z.B. im Jahr 2023 geeicht werden muss, ist nach der erfolgreichen Eichung durch das Eichamt, bis zum 2026 wieder geeicht. Unabhängig davon, ob die Anmeldung im Januar oder im Oktober stattgefunden hat. Allerdings ist im Oktober die Auswahl der Termine deutlich begrenzt und fällt eventuell in Ihre Hauptgeschäftszeit.
Wir versehen alle unsere Waagen mit einem Hinweisschild, dem Sie entnehmen können, wann Ihre Waage wieder zur Eichung vorgestellt werden muss.
Eichkosten
Bei Eichungen durch das örtliche Eichamt fallen Gebühren an, die das Eichamt dem Betreiber der Waage berechnet.
Die aktuellen Gebühren können im Anhang des Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) nachgeschaut werden, z.B. auf der Webseite des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME).