Die Überprüfung eines Produktes auf die Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien, für der erstmalige Inverkehrbringen. Diese kann auch der Hersteller der Waage durchführen, weshalb hier kein Eichtermin beim Eichamt vereinbart werden muss. Sie ist deswegen auch als Ersteichung oder Herstellereichung bekannt.