Heute aus der Rubrik: Wussten Sie schon?

Allgemein

Wie gut ist Ihr Wissen im Bereich der Wägetechnik? Wussten Sie z.B. schon?

 

Im gewerblichen Bereich unterliegen alle Waagen der Eichpflicht.

In Deutschland ist die Eichung einer Waage ab einer Höchstwiegelast von 3.000 kg alle 3 Jahre und für unter 3.000 kg alle 2 Jahre vorgeschrieben.

Hierbei ist allerdings nur das Jahr relevant. Für eine Waage, die bis 2022 geeicht ist, muss der Termin bis spätestens 10 Wochen vor Jahresende beim Eichamt angemeldet werden.

Oft finden die Eichtermine dann erst im darauffolgenden Jahr statt, allerdings verlängert sich dadurch nicht der nächste Eichtermin.

Von einigen Eichämtern wurde die Regel aufgehoben, dass Eichtermine auch in das darauffolgende Jahr geschoben werden können, wenn diese 10 Wochen vor Jahresende angemeldet werden.

Beispiel: Ihre Waage ist bis 2022 geeicht. Sie melden sich fristgerecht 10 Wochen vor Ablauf des Jahres beim Eichamt (oder Sie beauftragen uns), allerdings kann erst ein Eichtermin für den 27. Januar vereinbart werden. Nach dem Beschluss einiger Eichämter wäre Ihre Waage dann vom 01.01.2023 bis zum neuen Eichtermin nicht mehr geeicht und darf für den gewerblichen Bereich nicht mehr genutzt werden.

Bis jetzt wurden die Kunden, für die diese neue Regelung zutrifft, allerdings vom örtlichen Eichamt angeschrieben. Allerdings können wir dies nicht mit Sicherheit bestätigen.

Wir empfehlen grundsätzlich eine möglichst frühe Planung der Eichtermine, da so mehr Flexibilität und damit gewünschte Termine berücksichtigt werden können. Es entsteht auch hieraus kein Nachteil, da sich der nächste Eichtermin durch ein spätes Anmelden nicht verlängert.

Die Planung der Eichtermine kann durch uns übernommen und überwacht werden, so dass kein Aufwand auf Ihrer Seite anfällt.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns.

https://waagen-doehrn.de/waagen-service/eichungen/

 

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